Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)

    Beschreibung

    Bei der Einfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen) aus Nicht-EU-Ländern und zwar aus den sogenannten gelisteten Drittländern in die Europäische Union müssen die Tiere entsprechend gekennzeichnet sein (Micro-Chip) und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Für nicht gegen Tollwut geimpfte Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten ist zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, die beim Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu beantragen ist.

    Ist das Herkunftsland nicht gelistet, müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen worden sein.
    Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen und in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden.

    Heimtiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden.

    Für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten besondere Bestimmungen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gekennzeichnet sein und einen vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.

    Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind zusätzliche Anforderungen vorgesehen. Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern ist nicht ohne Weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
    Wer Hunde oder Katzen einführt, um sie in der Europäischen Union zu verkaufen, hat weiter reichende Vorschriften einzuhalten, die er bei der zuständigen Veterinärbehörde erfragen kann.

    Bei Reisen in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Einfuhren:
    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Bei Innergemeinschaftlichem Verbringen:
    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Orb

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 2

    63619 Bad Orb

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Burgring P 5
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!

    Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06052 86-0

    Telefax: 06052 86-110

    E-Mail: stadt@bad-orb.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Bad Orb

    Empfänger: Stadt Bad Orb

    IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71

    BIC: HELADEF1GEL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Tierschutz/Tierseuchenbekämpfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 2

    63571 Gelnhausen

    (Telefon: , Fax: , Info:)

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-15510

    Telefax: 06051 85-15526

    E-Mail: veterinaeramt@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden  Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter "Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union".

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kontrolle, Veterinär, Tierausfuhr, Tiereinfuhr, Veterinärmediziner, Tiere, Vieharzt, Amtstierarzt, Fachtierarzt, Tierarzt, Tiermediziner, Viehdoktor, HMUKLV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English