Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Orb - Stadtverwaltung FB 2
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Burgring P 5
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06052 86-0
Telefax: 06052 86-110
E-Mail: stadt@bad-orb.de
Kontaktperson
Herr Michael Metzler (Fachdienstleiter)
Herr Matthias Steigleder (Sachbearbeiter)
Fax: 06052 86-310
Telefon Festnetz: 06052 86-235
Frau Maximilliane Wagner
Frau Sabrina Schäfer
Frau Stefanie Schwärzel (Sachberabeiterin)
Herr Robert Ritter (Sachbearbeiter)
Herr Jürgen Rieger (Sachbearbeiter)
Frau Mirja Jacobsen
Frau Sabine Mühl (Fachbereichsleiterin)
Internet
Bankverbindung
Stadt Bad Orb
Empfänger: Stadt Bad Orb
IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
Stadtverwaltung Bad Orb - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Burgring P 5
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenpflichtig
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontaktperson
Herr Jürgen Rieger (Sachbearbeiter)
Frau Sabrina Schäfer
Bankverbindung
Stadt Bad Orb
Empfänger: Stadt Bad Orb
IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
Stadtverwaltung Bad Orb
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Burgring P 5
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06052 86-0
Telefax: 06052 86-110
E-Mail: stadt@bad-orb.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Bad Orb
Empfänger: Stadt Bad Orb
IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldeauskunft, Meldepflicht