Wählbare Personen zur Europawahl
Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.
Beschreibung
Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst als Bewerberin oder Bewerber zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein.
Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind Sie wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Sie sind allerdings nicht wählbar, wenn Sie aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung Ihr aktives Wahlrecht oder Ihre Wählbarkeit verlieren oder keine öffentlichen Ämter wahrnehmen dürfen.
Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, sind Sie wählbar, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein. Sie sind nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden oder Ihnen Ihre Wählbarkeit auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aberkannt wurde. Sie sind auch nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung kein öffentliches Amt ausüben dürfen.
Für die Bescheinigung der Wählbarkeit stellt die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag eine Wählbarkeitsbescheinigung aus.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Orb - Stadtverwaltung FB 2
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Burgring P 5
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06052 86-0
Telefax: 06052 86-110
E-Mail: stadt@bad-orb.de
Kontaktperson
Herr Michael Metzler (Fachdienstleiter)
Herr Matthias Steigleder (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 06052 86-235
Fax: 06052 86-310
Frau Maximilliane Wagner
Frau Sabrina Schäfer
Frau Stefanie Schwärzel (Sachberabeiterin)
Herr Robert Ritter (Sachbearbeiter)
Herr Jürgen Rieger (Sachbearbeiter)
Frau Mirja Jacobsen
Frau Sabine Mühl (Fachbereichsleiterin)
Internet
Bankverbindung
Stadt Bad Orb
Empfänger: Stadt Bad Orb
IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
Stadtverwaltung Bad Orb
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Burgring P 5
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06052 86-0
Telefax: 06052 86-110
E-Mail: stadt@bad-orb.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Bad Orb
Empfänger: Stadt Bad Orb
IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen hierfür ihren Personalausweis oder Ihr ausländisches Ausweisdokument.
Voraussetzungen
Sie sind wählbar, wenn Sie am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und als Unionsbürger in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Voraussetzungen Ihrer Wählbarkeit sind in der Regel im Melderegister hinterlegt. Die Bescheinigung der Wählbarkeit stellt auf Antrag für Bewerber in Deutschland die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus. Für Bewerber, die keine Wohnung in Deutschland innehaben und sich dort auch sonst nicht gewöhnlich aufhalten, erteilt das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Wählbarkeitsbescheinigung. Sie ist bei der für den Wohnort des Bewerbers oder Ersatzbewerbers zuständigen diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, sonst unmittelbar unter Vorlage der erforderlichen Nachweise zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.10.2021
Stichwörter
Wählbarkeit, Wähler, Europawahl, Wahlen, Bewerber, Kandidaten, Wahlvorschlag, Bewerberin, Kandidatinnen, Wählerin, Wahl, wählbar