Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Pflege
Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.
Beschreibung
Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle -Haupt- und Regionalverwaltung Kassel.
Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für soziale Förderung und Teilhabe - Bereich Pflege und Teilhabe
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Barbarossastr. 16-24
63571 Gelnhausen
(Info: Bürger aus Nidderau können ihren Antrag im Rathaus abgeben!)
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch kein Sprechtag
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-48153
E-Mail: pflege-teilhabe@mkk.de
Internet
Landeswohlfahrtsverband Hessen Kriegsopferfürsorge Regionalverwaltung Darmstadt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: ja
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
erforderliche Unterlagen
- Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Formulare
- Zu den FormanträgenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat. Rechtsgrundlage ist § 26c Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 26c Bundesversorgungsgesetz (BVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.
Fristen
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
Informationsmaterial und Broschüren:
- Fürsorgerische Leistungen der Sozialen EntschädigungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Kurzinfo Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle sowie Leistungen des Sozialen EntschädigungsrechtsKeine weiteren Hinweise vorhanden
Unterstützende Institutionen
- Hessische Ämter für Versorgung und Soziales auf der Homepage Homepage des Regierungspräsidiums GießenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 07.12.2022
Stichwörter
Hinterbliebenenbezüge, teilstationäre Pflege, Beschädigtengrundrente, Gesundheitsstörung, Pflegegeld, Kriegsopfer, LWV, Sozialhilfe, KOF, Hilflosigkeit, Versorgungsämter, Blinde, Stationäre Behandlung, Pflegezulage, Versorgungsbezüge, Sozialleistung, Beschädigte, Hirnbeschädigte, Schädigung, vollstationäre Pflege, Versorgungsverwaltung