Pflegezulage für Kriegsopfer Zahlung

    Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Pflege

    Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.

    Beschreibung

    Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle -Haupt- und Regionalverwaltung Kassel.

    Zuständigkeit

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle
    Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
     

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für soziale Förderung und Teilhabe - Bereich Pflege und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    (Info: Bürger aus Nidderau können ihren Antrag im Rathaus abgeben!)

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Mittwoch kein Sprechtag
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-0

    E-Mail: pflege-teilhabe@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landeswohlfahrtsverband Hessen Kriegsopferfürsorge Regionalverwaltung Darmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Steubenplatz 16

    64293 Darmstadt

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: ja
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat. Rechtsgrundlage ist § 26c Bundesversorgungsgesetz (BVG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Fristen

    Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

    Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
    Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
     
    Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.

    Informationsmaterial und Broschüren:

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 07.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Schädigung, LWV, Sozialhilfe, teilstationäre Pflege, Blinde, Versorgungsverwaltung, Hinterbliebenenbezüge, Versorgungsbezüge, Stationäre Behandlung, Gesundheitsstörung, KOF, vollstationäre Pflege, Versorgungsämter, Beschädigte, Kriegsopfer, Hirnbeschädigte, Beschädigtengrundrente, Pflegezulage, Hilflosigkeit, Sozialleistung, Pflegegeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English