Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift

    Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift

    Beschreibung

    Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl) oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Zuständigkeiten

    Die Ersatzausstellung des Führerscheins erfolgt durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem ZFER und aus dem VZR zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sofern die Daten des Betreffenden noch nicht im ZFER erfasst sind, kann die Auskunft nach § 76 Ziff. 12 FeV aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister eingeholt werden.

    Zwischenzeitlich erfolgter Umzug

    Falls Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, klären Sie bitte mit der für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese die Auskunft bei der die Fahrerlaubnis ehemals ausstellenden Behörde selbst einholt oder die Auskunft (Karteikartenabschrift) von Ihnen beantragt werden soll.

    EU-ausländischer Führerschein

    Hat eine Person mit EU-ausländischem Führerschein ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins in Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der 2. EU-Führerscheinrichtlinie der Wohnsitzmitgliedstaat und damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes/Wohnortes zuständig.

    Vor Ausstellung des Ersatzführerscheins ist die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich verpflichtet eine Auskunft über die betreffende Fahrerlaubnis aus dem ausländischen Register einzuholen. Die Auskunft ist kostenlos.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde .

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Führerscheinstellen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dörnigheimerstr 1

    63452 Hanau

    (Telefon: 06181 292-22622, Info: Bürger aus Nidderau können ihren Antrag im Rathaus abgeben!)

    Hausanschrift

    Im Niederfeld

    63589 Linsengericht

    (Telefon: 06051 85-22622)

    Öffnungszeiten

    Hanau: Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 12.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Linsengericht: Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06181 292-22622

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerscheinverlust, Führerscheindiebstahl, Ersatzführerschein, Fahrerlaubnisbehörde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de