Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
Beschreibung
Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
In der Anzeige sind
- der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
- Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
- die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
- die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl
anzugeben.
Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Ansprechpartner
Gemeinde Weilrod - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Am Senner 1
61276 Weilrod
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 12.00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06083 9509-21
E-Mail: rathaus@weilrod.de
Kontaktperson
Herr Heiko Keutzer
Internet
Formulare
Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes nach § 6 HGastG
Gemeinde Weilrod - Gewerbeamt
Adresse
Postanschrift
Am Senner 1
61276 Weilrod
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 12.00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Kornelia Schreier
Herr Heiko Keutzer
Frau Vanessa Hubaček
Frau Carolin Sahl
Formulare
Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes nach § 6 HGastG
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe beträgt mindestens:
Gebühr ab 11.00 EUR bis 66.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes wird der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde, der Finanzbehörde sowie der Polizeibehörde übermittelt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Mnisterium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 01.02.2013
Stichwörter
Musikfest, Bierzelt, vorübergehende Erlaubnis, Ausschank, Gaststätte, Gaststättengewerbe, Volksfest, Ausschankwagen