Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Wehrheim - Bürgerbüro/Wahlbüro
Adresse
Postanschrift
Dorfborngasse 1
Postfach
61273 Wehrheim
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: Nach Terminvereinbarung
https://tevis.ekom21.de/wrh/
Offene Sprechzeiten des Bürgerbüros:
Dienstag:
07:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06081 589-1011
Telefon: 06081 589-1012
Telefon: 06081 589-1013
Telefon: 06081 589-1014
E-Mail: buergerbuero@wehrheim.de
Kontaktperson
Frau Astrid Gerst
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Fax: 06081 589-4700
Telefon Festnetz: 06081 589-1011
E-Mail: a.gerst@wehrheim.de
Frau Andrea Pavlovic
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Telefon Festnetz: 06081 589-1012
Fax: 06081 589-4710
E-Mail: a.pavlovic@wehrheim.de
Herr Theo Triller
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Telefon Festnetz: 06081 589-1013
Fax: 06081 589-4700
E-Mail: t.triller@wehrheim.de
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden