Bildungsurlaub
Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.
Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".
- Bildungsurlaub Hessen(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Ansprechpartner
Gemeinde Wehrheim - Personalmanagement
Adresse
Postanschrift
Dorfborngasse 1
Postfach
61273 Wehrheim
Öffnungszeiten
Montag:
08:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06081 589-1101
Telefon: 06081 589-1103
E-Mail: n.maurer-hipp@wehrheim.de
E-Mail: v.werminghaus@wehrheim.de
Kontaktperson
Frau Natascha Maurer-Hipp
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Telefon Festnetz: 06081 589-1101
Fax: 06081 589-4710
E-Mail: n.hipp@wehrheim.de
Frau Sabine Schneider
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Fax: 06081 589-4710
Telefon Festnetz: 06081 589-1402
E-Mail: s.schneider@wehrheim.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Stichwörter
Weiterbildungsurlaub, Freistellungsanspruch, Weiterbildung, Fortbildungsurlaub, Berufsbildung, Bildungsfreistellung, bezahlte Freistellung, Bildungsurlaub