Bildungsurlaub Gewährung

    Bildungsurlaub

    Beschreibung

    Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.

    Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
    Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist

    Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wehrheim - Personalmanagement

    Adresse

    Postanschrift

    Dorfborngasse 1

    Postfach

    61273 Wehrheim

    Öffnungszeiten

    Montag:
     08:00 – 12:00 Uhr &
     13:30 – 18:00 Uhr

    Dienstag bis Freitag:
     08:00 – 12:00 Uhr

    Oder nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06081 589-1101

    Telefon: 06081 589-1103

    E-Mail: n.maurer-hipp@wehrheim.de

    E-Mail: v.werminghaus@wehrheim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Weiterbildungsurlaub, Freistellungsanspruch, Weiterbildung, Fortbildungsurlaub, Berufsbildung, Bildungsfreistellung, bezahlte Freistellung, Bildungsurlaub

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English