Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Wehrheim - Bürgerbüro/Wahlbüro
Adresse
Postanschrift
Dorfborngasse 1
Postfach
61273 Wehrheim
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: Nach Terminvereinbarung
https://tevis.ekom21.de/wrh/
Offene Sprechzeiten des Bürgerbüros:
Dienstag:
07:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06081 589-1011
Telefon: 06081 589-1012
Telefon: 06081 589-1013
Telefon: 06081 589-1014
E-Mail: buergerbuero@wehrheim.de
Kontaktperson
Frau Astrid Gerst
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Fax: 06081 589-4700
Telefon Festnetz: 06081 589-1011
E-Mail: a.gerst@wehrheim.de
Frau Andrea Pavlovic
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Telefon Festnetz: 06081 589-1012
Fax: 06081 589-4710
E-Mail: a.pavlovic@wehrheim.de
Herr Theo Triller
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Telefon Festnetz: 06081 589-1013
Fax: 06081 589-4700
E-Mail: t.triller@wehrheim.de
Formulare
GewA Gewerbe-Abmeldung
erforderliche Unterlagen
- Gewerbe-Abmeldung (Formular GewA 3 )
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Kosten
Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Anmeldung, Gewerbe, Gewerbeabmelden, Abmeldung