Vereinseigener Sportstättenbau
Beschreibung
Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.
Zuwendungen werden gewährt für:
- den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- den Aus- oder Umbau von Sportstätten
- die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Zuständigkeit
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Ansprechpartner
Gemeinde Wehrheim - Sportstätten und Schwimmbad
Adresse
Postanschrift
Dorfborngasse 1
Postfach
61273 Wehrheim
Öffnungszeiten
Montag:
08:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06081 589-1400
E-Mail: d.eitzeroth@wehrheim.de
Kontaktperson
Herr Daniel Eitzeroth
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Fax: 06081 589-4710
Telefon Festnetz: 06081 589-1400
E-Mail: d.eitzeroth@wehrheim.de
erforderliche Unterlagen
- Anmeldung eines Vorhabens nach den Förderungsgrundsätzen des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau
- Merkblatt für Vereine
Formulare
- Förderungsgrundsätze
- Bedarfsanmeldung Vereinseigener Sportstättenbau
- Merkblatt für Vereine
- Checkliste Antragsunterlagen
- Merkblatt zu Eigenleistungen
Voraussetzungen
- Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
- Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
- Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.
Verfahrensablauf
Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 19.07.2016