Apothekennotdienst

    Apotheken Notdienst

    Beschreibung

    Oft werden Arzneimittel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten benötigt, z.B. nachts oder an Sonn- und Feiertagen.

    Prinzipiell sind alle Apotheken zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet, um 24 Stunden und 7 Tage die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher zu stellen. Die Landesapothekerkammer Hessen ist in Hessen die zuständige Behörde für die Organisation dieser Dienstbereitschaft.

    Auf der Internetseite stellt die Landesapothekerkammer unter dem Oberbegriff "Notdienstbereite Apotheken" einen Infoservice zum Auffinden der dienstbereiten Apotheken zur Verfügung.

    Die Aufstellung der Notdienstbereiten Apotheken wird auch in der lokalen Presse veröffentlicht.

    Zuständigkeit

    Informationen zum Apothekennotdienst in Hessen erhalten Sie von der zuständigen Behörde, der Landesapothekerkammer Hessen.

    Zusätzlich kann über die kostenlose, Bundesweite Hotline: 0800-00 22833 die nächst gelegene, notdiensthabende Apotheke erfragt werden
     

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wehrheim - Gesundheit, Sport, Kultur und Freizeit

    Beschreibung

    Die Bereitschaftszeiten der Apotheken sind im Veranstaltungskalender der Gemeinde Wehrheim veröffentlicht.

    Adresse

    Postanschrift

    Dorfborngasse 1

    Postfach

    61273 Wehrheim

    Öffnungszeiten

    Montag:
     08:00 – 12:00 Uhr &
     13:30 – 18:00 Uhr

    Dienstag bis Freitag:
     08:00 – 12:00 Uhr

    Oder nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06081 589-1010

    Telefon: 06081 589-1400

    Telefon: 06081 589-1401

    Telefon: 06081 589-1402

    E-Mail: c.christ@wehrheim.de

    E-Mail: d.eitzeroth@wehrheim.de

    E-Mail: l.ziemens@wehrheim.de

    E-Mail: s.schneider@wehrheim.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Fall, dass eine notdienstbereite Apotheke nicht erreichbar ist bzw. den Notdienst nicht versieht, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Landesapothekerkammer schriftlich unter genauer Angabe der Apotheke, des Tages und der Uhrzeit einzureichen. Das Nichtversehen des Notdienstes stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 23 Abs. 1, 36 Nr. 2 k) Apothekenbetriebsordnung dar.

    Wichtige Notfallnummern finden Sie auch hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Apotheke, Notdienst Apotheken, Notfall, Hotline, Notapotheke, Apothekennotdienst, Sonderrufnummer, Arznei, Medikamente

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English