Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Usingen - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Wilhelmjstr. 1
61250 Usingen
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Am Faschingsdienstag und Usinger Laurentius Markt-Montag nur bis 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon: 06081 1024-0
E-Mail: buergerbuero@usingen.de
Kontaktperson
Frau Andrea Sierra Eifert
Postanschrift
Wilhelmjstr. 1
61250 Usingen
Fax: 06081 1024-9033
Telefon Festnetz: 06081 1024-3301
E-Mail: eifert@usingen.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Abstimmen, Bewerber, Voten, Wahlvorschlag, Wahlen, Bewerberinnen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung