Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Usingen - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelmjstr. 1

    61250 Usingen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 13:00 Uhr

    Am Faschingsdienstag und Usinger Laurentius Markt-Montag nur bis 12:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Telefon: 06081 1024-0

    E-Mail: buergerbuero@usingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Abstimmen, Bewerber, Voten, Wahlvorschlag, Wahlen, Bewerberinnen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de