Ursprungszeugnisse über in Handwerksbetrieben gefertigte Erzeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der HWK Ausstellung

    Elektronisches Ursprungszeugnis (EUZ)

    Ausstellung von elektronischem Ursprungszeugnis und sonstiger dem Außenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigung

    Beschreibung

    - Das Ursprungszeugnis spielt eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dient der Preiskontrolle, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken. Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich.
     
    - zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes:
    - Kontrolle der Warenströme
    - Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
    - Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
    - zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen:
    - im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen
    - Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
    - Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen
    - Kundenwunsch
    - Akkreditiv
    - In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.

    Ansprechpartner sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Börsenplatz 4

    60313 Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptwache
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S1, S2, S3, S4, S5, S6, S8, S9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    IHK-Service-Center
    Schillerstraße 11
    60313 Frankfurt

    Telefon: 069 2197-1280
    Telefax: 069 2197-1424

    Montag bis Freitag für Besucher:
    9.00 – 16.00 Uhr

    Telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr)

    Beglaubigungsstelle
    Schillerstraße 11
    60313 Frankfurt

    Telefon: 069 2197-1213
    Montag bis Freitag für Besucher:
    8:00 – 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 2197-1280

    Telefax: 069 2197-1424

    E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de

    Internet

    Stichwörter

    IHK

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ergibt sich aus dem Antrag, dass die Waren "in einem anderen Betrieb" hergestellt wurden, so müssen bei der Antragstellung Ursprungsnachweise vorgelegt werden, aus denen sich der Ursprung der Waren zweifelsfrei ergibt:
    - Ursprungszeugnis des Vorlieferanten
    - Lieferantenerklärungen
    - Herstellerrechnungen, Lieferscheine oder andere Geschäftspapiere von Herstellern aus der Europäischen Union, wenn sie erkennen lassen, dass die Waren im eigenen Betrieb in hergestellt worden sind.

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: Ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    - Die IHK stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse und/oder sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihren Firmensitz, Ihre Betriebsstätte oder Ihren Wohnsitz im HWK-Bezirk haben und die Ware zumindest im Zollgebiet der Europäischen Union versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Blanko-Ursprungszeugnisse können nicht ausgestellt werden.

    - In der Regel erfolgt die Antragstellung elektronisch

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag auf Ausstellung erfolgt online
    • Benennung des UZ-Admins und ggf. Stellvertreters für das Unternehmen per Mail (Betreff "UZ-Admin")
    • Anmeldung und, wenn nötig, Registrierung weiterer Antragsteller im Unternehmen

    Bearbeitungsdauer

    Die Registrierung kann innerhalb weniger Minuten erfolgen. Die Ausstellung der Dokumente erfolgt in der Regel innerhalb der Dienstzeiten am gleichen Tag.

    Kosten

    • Die Ausstellung der Dokumente ist gebührenpflichtig
    • Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der IHKs

    Hinweise (Besonderheiten)

    Elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und bescheinigte Dokumente werden in der Regel anerkannt. Ausnahme: Bundesverwaltungsamt (BVA).

    Wenn Unternehmen die eUZ-Anwendung nutzen, haben sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen.

    Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden.

    Die Darstellung des eUZ kann browserbasierend variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Ursprungszeugnis HWK, Exportbescheinigung, Einfuhr, Export

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English