Hochwasserschäden Beseitigung

    Hochwasserschäden Beseitigung

    Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.

    Beschreibung

    Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Steinbach - Amt 3 - Amt für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 25

    61449 Steinbach (Taunus)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@stadt-steinbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fristen

    Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Deichbruch, Hochwasser, Überschwemmung, Wasserstrom, Elementarschäden, Überflutung, Naturkatastrophe, Hochwasseropfer, Schadensbeseitigung, Gewitter, Dammbruch, Starkregen, Hochwasserschaden, Beräumung, Katastrophe, Hochwasserhilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de