Gewässer Überwachung

    Gewässeraufsicht

    Beschreibung

    Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Daraus ergeben sich für die Wasserbehörden unter anderem folgende Aufgaben:

    • Erteilung von Erlaubnissen, Bewilligungen für Gewässerbenutzungen, z. B.
      • Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
      • Abwassereinleitungen in Gewässer
      • Aufstauen von oberirdischen Gewässern
      • Erdwärmesonden
    • Erteilung von Genehmigungen, z. B. für
      • Abwasserbehandlungsanlagen
      • Abwassereinleitungen in Abwasseranlagen
      • bauliche Anlagen in Gewässern, Gewässerrandstreifen und Überschwemmungsgebieten
    • Entgegennahme von Anzeigen, z. B. für
      • geringfügige Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern oder Grundwasser
      • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von besonderen Anforderungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
    • Planfestestellung oder Plangenehmigung bei Gewässerausbauten (Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer)
    • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht
       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der WasserZustVO aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.
     

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schmitten - Bauverwaltung (technisch)

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Parkstraße 2

    61389 Schmitten

    Öffnungszeiten

    Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr

    Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6084 4644

    Telefax: +49 6084 4645

    E-Mail: bauamt@schmitten.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 41.2 - Oberflächengewässer

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzberger Ring 17a + b

    65205 Wiesbaden

    (Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
    • Haltestelle: Am Hochfeld
      Linien:
      • Bus: Linie 15, 28
    • Haltestelle: Kreuzberger Ring
      Linien:
      • Bus: Linie 15, 28

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3309-2602

    Telefax: +49 611 3309-2444

    E-Mail: oberflaechengewaesser-wi@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- VwKostO-MUELV -.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Wasserrecht, Gewässeraufsicht, Wasser, Grundwasser, Umwelt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de