Abfallberatung
Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Abfallwirtschaft (BSO)
Adresse
Postanschrift
Oberurseler Straße 54
61440 Oberursel (Taunus)
(Eigenbetrieb der Stadt Oberursel (Taunus))
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Mo-Fr 07:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Der Wertstoffhof hat ab 11.10.2022 folgende Öffnungszeiten:
Montags geschlossen
Dienstags 08:00 - 15:50 Uhr
Mittwochs 08:00 - 15:50 Uhr
Donnerstags 12:00 - 15.50 Uhr
Freitags 09:00 - 17:50 Uhr
Samstags 09:00 - 13:50 Uhr
Die Zufahrt zum Wertstoffhof ist ab 11.10.2022 nur noch über die Ludwig-Erhard-Straße möglich.
Kontakt
Telefon: 06171 704-437
Telefax: +49 6171 704-5438
E-Mail: abfall@bso-oberursel.de
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Gewerbeabfall, Bioabfall, Mülltonnentausch, Pflanzenabfall, Hausmüll, Abfallentsorgung, HMUKLV, Abfallbehälter tauschen, Schrottberatung, Bauschutt, Schutt, Recycling, Kompostierbare Abfälle, Grünabfall, Sperrmüll, Gartenabfall, Kompost, Pflanzenabfälle, Unrat, Siedlungsabfall, Kompostierbarer Abfall, Grünabfälle, Unratberatung, Abfallberatung, Dreckberatung, Gartenabfälle, Elektroschrott, Restabfall, Mülltonnen tauschen