Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie als Gewerbetreibende/r für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielstätte veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen bestimmten Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung sind.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Ansprechpartner
Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Einwohnerbüro
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
Postanschrift
Postfach 1280
61402 Oberursel (Taunus)
Öffnungszeiten
Ihr Besuch im Rathaus
Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Alle Informationen finden sie hier: Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06171 502-123
Telefax: 06171 502-7176
E-Mail: einwohnerbuero@oberursel.de
Kontaktperson
Frau Stephanie Becker
Postanschrift
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
Telefon Festnetz: +49 6171 502-275
Fax: +49 6171 502-7176
E-Mail: gewerbe@oberursel.de
Frau Kerstin Kaiser
Postanschrift
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
Fax: 06171 502-7176
Telefon Festnetz: 06171 502-271
E-Mail: gewerbe@oberursel.de
Formulare
Formloser Antrag
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- § 33 d Gewerbeordnung (GewO)
- Spielverordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Fristen
Keine.
Kosten
Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 Euro - 1.326,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Glücksspiel, Lotterien, Gewinnmöglichkeit, Spielautomaten, Spielverordnung, Spielbank, Spielhalle