Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Einwohnerbüro
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
Postanschrift
Postfach 1280
61402 Oberursel (Taunus)
Öffnungszeiten
Ihr Besuch im Rathaus
Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Alle Informationen finden sie hier: Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06171 502-123
Telefax: 06171 502-7176
E-Mail: einwohnerbuero@oberursel.de
Kontaktperson
Meldeschalter
Postanschrift
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
Telefon Festnetz: 06171 502-123
E-Mail: einwohnerbuero@oberursel.de
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des "Wohnens" in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022