Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

    Wenn Sie Straßenrennen durchführen möchten, dann müssen Sie hierfür vorher die Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO erteilen.

    Diese Rechtsgrundlage schreibt eine Erlaubnispflicht vor für Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich beanspruchen, und für Fahrzeuge, die die gesetzlich allgemein zulässige Grenzen überschreiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

    Ansprechpartner

    Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Straßenverkehrs- und Ordnungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    61440 Oberursel (Taunus)

    Postanschrift

    Postfach 1280

    61402 Oberursel (Taunus)

    Öffnungszeiten

    Ihr Besuch im Rathaus

    Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06171 502-286

    Telefax: 06171 502-7160

    E-Mail: ordnung@oberursel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
    • Kartenmaterial,
    • Versicherungsnachweise,
    • Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
    • Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist mit den o.g. Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Ausnahmegenehmigung für Rennen auf öffentlichen Straßen entscheiden.

    Fristen

    Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

    Kosten

    Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel (Geb.Nr. 263).

    Gebühr ab 10.20 EUR bis 2301.00 EUR

    Bemerkungen

    Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Radrennen, Motorsport, Rennveranstaltungen, Ausnahmegenehmigung für Rennen, Übermäßige Straßenbenutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de