Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Neu-Anspach - Leistungsbereich Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Die Fachabteilungen erreichen Sie nach Vereinbarung.
Kontaktperson
Carmen Hartmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Fax: +49 6081 1025-9033
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5014
E-Mail: carmen.hartmann@neu-anspach.de
Lisa-Marie Krause
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5012
Fax: +49 6081 1025-9033
E-Mail: Lisa-Marie.krause@neu-anspach.de
Patricia Humml
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Fax: +49 6081 1025-9033
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5013
E-Mail: patricia.humml@neu-anspach.de
Kerstin Dudek
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Fax: +49 6081 1025-9033
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5016
E-Mail: kerstin.dudek@neu-anspach.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldekarte, Meldeschein, Wohnungsnachweis