Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
-
Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste -
Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste -
Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste -
Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die
Unterstützungsunterschriften
sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die
Wahlrechtsbescheinigung
erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
- Informationen zu Wahlen in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Neu-Anspach - Leistungsbereich Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Die Fachabteilungen erreichen Sie nach Vereinbarung.
Kontaktperson
Carmen Hartmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Fax: +49 6081 1025-9033
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5014
E-Mail: carmen.hartmann@neu-anspach.de
Lisa-Marie Krause
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5012
Fax: +49 6081 1025-9033
E-Mail: Lisa-Marie.krause@neu-anspach.de
Patricia Humml
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Fax: +49 6081 1025-9033
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5013
E-Mail: patricia.humml@neu-anspach.de
Kerstin Dudek
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Fax: +49 6081 1025-9033
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5016
E-Mail: kerstin.dudek@neu-anspach.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlleitung, Landtagswahl, Wahlgesetz, Wahlschein, Wahlvorschlag, Wahl, Wahlberechtigt, Wahlrechtsbescheinigung