Fahrerlaubnis UmschreibungOnline erledigen

    Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

    Ihr Führerschein muss in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden? Hier erhalten Sie Informationen dazu.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument .

    Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Achtung:

    Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Umtausch in einen EU-Führerschein

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Hochtaunuskreis - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus A und B
    Anzahl der Stellplätze: 106
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linien:
      • Bus: Linie 17
      • Bus: Linie 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 07:30 – 11:00 Uhr

    Donnerstag zusätzlich 13:30 –16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06172 999-0

    Telefax: 06172 999-9800

    E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.))

    Stichwörter

    Führerschein, Führerscheinstelle, Lappen

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Neu-Anspach - Leistungsbereich Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 26

    61267 Neu-Anspach

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Die Fachabteilungen erreichen Sie nach Vereinbarung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hochtaunuskreis - BürgerInfoService

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus A und B
    Anzahl der Stellplätze: 106
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linien:
      • Bus: Linie 17
      • Bus: Linie 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Öffnungszeiten vor Ort:

    Montag: 07:00 - 15:30 Uhr

    Dienstag: 07:00 - 15:30 Uhr

    Mittwoch: 07:00 - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 07:00 - 16:30 Uhr

    Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr

    Unsere Öffnungszeiten zur Ausgabe des Aufenthaltstitel:

    Montag bis Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr

    Unsere telefonische Erreichbarkeit:

    Montag: 07:30 - 15:30 Uhr

    Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr

    Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr

    Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06172 999-0

    Telefax: 06172 999-9800

    E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard

    Weitere Informationen

    Im BürgerInfoService (BIS) wird ein breites Spektrum an Serviceleistungen angeboten, insbesondere im Bereich der KFZ-Zulassungsbehörde, der Führerscheinstelle, des Gesundheitsamtes und der Unteren Jagdbehörde. Zudem werden Aufenthaltstitel (eAT & eRA - bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten) ausgegeben. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hochtaunuskreises unter der Rubrik "Bürgerservice BIS".


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(Barzahlung)

    Stichwörter

    Bürger, Bürgerbüro, Bürgerdienste, Informationen

    Version

    Technisch geändert am 25.02.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Bemerkungen

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Umtausch in einen EU-Führerschein

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 27.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein, Kartenführerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch, Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, alte Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English