Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Kronberg - Bürgerbüro FR 21
Adresse
Postanschrift
Katharinenstraße 7
61476 Kronberg im Taunus
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 08-13 Uhr
Mittwoch: 08-13 Uhr
Donnerstag: 13-18 Uhr
Freitag: 08-13 Uhr
Jeden 1. und 3. Samstag: 10..00-13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06173 703-0
Telefax: 06173 703-1907
E-Mail: buergerbuero@kronberg.de
Internet
Formulare
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Rechtsgrundlage(n)
- Passgesetz (PaßG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Reisepass Verlust, Ausweis, Pass