Brandschutz
Beschreibung
Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.
Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).
An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
Hinweise für Hochtaunuskreis: Brandschutz
- Brandschutz, Rettungsdienst und KatastrophenschutzAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach, Wiesbaden an die Berufsfeuerwehr.
Ansprechpartner
Stadt Kronberg - Brand- und Zivilschutz, Straßenverkehrsbehörde FR 22
Adresse
Postanschrift
Katharinenstraße 7
61476 Kronberg im Taunus
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 06173 703-1220
Telefax: 06173 703-1903
E-Mail: sicherheit@kronberg.de
Kontaktperson
Daniel Otto
Hausanschrift
Postanschrift
Katharinenstraße 7
61476 Kronberg im Taunus
Fax: 06173 703-2113
Telefon Festnetz: 06173 703-1224
E-Mail: d.otto@kronberg.de
Internet
Formulare
Anzeige über eine Verbrennung von pflanzlichen Abfällen
Anzeige über die Durchführung eines Brauchtumsfeuers
Weitere Informationen
Das Fachreferat Brand- und Zivilschutz, Straßenverkehrsbehörde ist verantwortlich für die Gefahrenabwehr, für die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen, Anordnung von Brandsicherheitsdiensten, für die Einweisung von Obdachlosen in gemeindliche Unterkünfte, Einweisung psychisch Kranker in geschlossene Anstalten, für die Verbrennung pflanzlicher Abfälle, Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen auf Abbrennen von Feuerwerken, für die Beseitigung untragbarer Wohnverhältnisse, für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden und die Verwaltung der Märkte.
Hochtaunuskreis - Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus A und B
Anzahl der Stellplätze: 106
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06172 999-0
Telefax: 06172 999-9800
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Internet
Stichwörter
Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den Stichworten "Feuerwehr" und "Katastrophenschutz".
- Feuerwehr(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
- Katastrophenschutz(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Brandverhütung, Brandhilfe, Brandschutz, Brandverhütungsschau, Feuerbeschau, Freiwillige Feuerwehr, Feuerwehr