Abfallberatung
Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.
Ansprechpartner
Stadt Kronberg - Umweltreferat FR 42
Adresse
Postanschrift
Katharinenstraße 7
61476 Kronberg im Taunus
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefax: 06173 703-2902
E-Mail: umwelt@kronberg.de
Kontaktperson
Ralf Lehner
Postanschrift
Katharinenstraße 7
61476 Kronberg im Taunus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06173 703-2422
Fax: 06173 703-2902
E-Mail: r.lehner@kronberg.de
Internet
Weitere Informationen
Das Umweltreferat informiert und berät Sie gerne in allen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Abfallberatung.
Wir sind auch verantwortlich für die Planung und die Pflege der städtischen Grünflächen sowie für die Genehmigung von Baumfällungen im privaten Bereich.
In unserer Verantwortung liegen zudem die Friedhofsverwaltung sowie die Pflege der Friedhöfe.Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Kompostierbare Abfälle, Elektroschrott, Dreckberatung, Schrottberatung, Restabfall, Gartenabfälle, HMUKLV, Pflanzenabfälle, Schutt, Grünabfall, Recycling, Abfallentsorgung, Pflanzenabfall, Gartenabfall, Abfallberatung, Kompostierbarer Abfall, Abfallbehälter tauschen, Siedlungsabfall, Bauschutt, Sperrmüll, Mülltonnentausch, Kompost, Unratberatung, Grünabfälle, Bioabfall, Unrat, Hausmüll, Gewerbeabfall, Mülltonnen tauschen