Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums AusnahmegenehmigungOnline erledigen

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienst

    Baumfällgenehmigung

    ID: L100001_378199237

    Beschreibung

    Das Fällen eines Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt und bedarf dementsprechend einer oder unter Umständen auch mehrerer Genehmigungen. Die Fällung von Bäumen unterliegt dem allgemeinen Artenschutz und bedarf einer Genehmigung der Naturschutzbehörde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Kronberg - Umweltreferat FR 42

    Adresse

    Postanschrift

    Katharinenstraße 7

    61476 Kronberg im Taunus

    Hausanschrift

    Katharinenstraße 7

    61476 Kronberg im Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag08:00 Uhr-12:00 UhrDienstag08:00 Uhr-12:00 UhrMittwoch08:00 Uhr-12:00 UhrDonnerstag08:00 Uhr-12:00 UhrFreitag08:00 Uhr-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06173 703-2902

    E-Mail: umwelt@kronberg.de

    Internet

    Formulare

    Baumfällgenehmigung
    Baumfällgenehmigung

    Weitere Informationen

    Das Umweltreferat informiert und berät Sie gerne in allen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Abfallberatung.

    Wir sind auch verantwortlich für die Planung und die Pflege der städtischen Grünflächen sowie für die Genehmigung von Baumfällungen im privaten Bereich.

    In unserer Verantwortung liegen zudem die Friedhofsverwaltung sowie die Pflege der Friedhöfe.

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Kronberg - Stadtplanung FR 41

    Adresse

    Postanschrift

    Katharinenstraße 7

    61476 Kronberg im Taunus

    Hausanschrift

    Katharinenstraße 7

    61476 Kronberg im Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag08:00 Uhr-12:00 UhrDienstag08:00 Uhr-12:00 UhrMittwoch08:00 Uhr-12:00 UhrDonnerstag08:00 Uhr-12:00 UhrFreitag08:00 Uhr-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06173 703-2902

    E-Mail: stadtplanung@kronberg.de

    Internet

    Formulare

    Baumfällgenehmigung
    Baumfällgenehmigung

    Weitere Informationen

    Stadtplanung hat die Steuerung der baulichen Entwicklung der Stadt zum Ziel. Sie beschäftigt sich mit der Gestaltung von Gebäuden, Straßen und Plätze und fördert die baukulturelle Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes. 

    Detaillierte Angaben erhalten Sie in der Rubrik Bauen & Wohnen

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Landschaftsbestandteil, Ausnahmegenehmigung, Baum, Artenschutz, Schnitt, Fällen, Bäume, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English