Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wassergebühr, Wasserpreis

    Beschreibung

    Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
    Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


    Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Kronberg - Wasserversorgung

    Adresse

    Postanschrift

    Katharinenstraße 7

    61476 Kronberg im Taunus

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 13

    61476 Kronberg im Taunus

    Kontakt

    Telefax: 06173 703-3901

    E-Mail: stadtwerke@kronberg.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gartenwasserzählereinbau
    Antrag auf Gartenwasserzählereinbau
    Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung
    Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung

    Weitere Informationen

    Die Stadtwerke Kronberg im Taunus betreiben nördlich der B455 am Altkönig die Gewinnungsanlagen Schlossstollen, Schlossstollenbrunnen, Schirnbornstollen, Schirnborn Untere Quelle, Kalbacher Stollen, Hünerbergstollen, Bürgelstollen und die Schürfung Hintere Neuwiese als Fassung für Grundwasser, das der Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser in Trinkwasserqualität dient.
    Notruf Wasserversorgung Tel. 06173 7033130

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de