Brandschutz

    Brandschutz

    Beschreibung

    Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen  den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.

    Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.

    Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).

    An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
     

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Brandschutz

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach, Wiesbaden an die Berufsfeuerwehr.

    Ansprechpartner

    Stadt Kronberg - Brand- und Zivilschutz, Straßenverkehrsbehörde FR 22

    Adresse

    Postanschrift

    Katharinenstraße 7

    61476 Kronberg im Taunus

    Hausanschrift

    Heinrich-Winter-Straße 3

    61476 Kronberg im Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag08:00 Uhr-12:00 UhrDienstag08:00 Uhr-12:00 UhrMittwoch08:00 Uhr-12:00 UhrDonnerstag08:00 Uhr-12:00 UhrFreitag08:00 Uhr-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06173 703-1220

    Telefax: 06173 703-1903

    E-Mail: sicherheit@kronberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Anzeige über eine Verbrennung von pflanzlichen Abfällen
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    Anzeige über die Durchführung eines Brauchtumsfeuers
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    Weitere Informationen

    Das Fachreferat Brand- und Zivilschutz, Straßenverkehrsbehörde ist verantwortlich für die Gefahrenabwehr, für die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen, Anordnung von Brandsicherheitsdiensten, für die Einweisung von Obdachlosen in gemeindliche Unterkünfte, Einweisung psychisch Kranker in geschlossene Anstalten, für die Verbrennung pflanzlicher Abfälle, Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen auf Abbrennen von Feuerwerken, für die Beseitigung untragbarer Wohnverhältnisse, für die Bearbeitung von Lärmbeschwerden und die Verwaltung der Märkte.

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hochtaunuskreis - Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus A und B
    Anzahl der Stellplätze: 106
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linien:
      • Bus: Linie 17
      • Bus: Linie 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06172 999-0

    Telefax: 06172 999-9800

    E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den  Stichworten "Feuerwehr" und  "Katastrophenschutz".
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freiwillige Feuerwehr, Brandschutz, Brandhilfe, Brandverhütungsschau, Feuerwehr, Feuerbeschau, Brandverhütung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English