Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Königstein im Taunus - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Burgweg 5

    61462 Königstein im Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
    Montag 14:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin.

    Pässe und Ausweise 
    können während der Öffnungzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden

    Kontakt

    Telefon: 06174 202-404

    Telefax: 06174 202-278

    E-Mail: buergerbuero@koenigstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisepass, Reisepass Verlust, Ausweis, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de