Spielplätze Einrichtung

    Spielplätze

    Beschreibung

    Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.

    Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.

    Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn

    • in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger, für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist oder
    • ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.

    Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.

    Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII - Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).

    Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu Spielplätzen in Ihrer Stadt/Gemeinde haben, wenden Sie sich an das Bau- und Grünflächenamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dort bzw. auch oft im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie auch, wo Spielplätze sind.
    • Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Bau-, Liegenschafts- und Friedhofsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsweg 2a

    61279 Grävenwiesbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
    • Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
    • Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag: keine Sprechzeiten
    • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06086 9611-0

    Telefax: 06086 9611-51

    E-Mail: bauamt@graevenwiesbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Grävenwiesbach

    Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach

    IBAN: DE11 5006 9345 0000 0516 75

    BIC: GENODE51GWB

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Grävenwiesbach eG

    Gemeinde Grävenwiesbach

    Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach

    IBAN: DE69 5019 0000 0002 1260 01

    BIC: FFVBDEFFXXX

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG

    Gemeinde Grävenwiesbach

    Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach

    IBAN: DE50 5105 0015 0304 0005 70

    BIC: NASSDE55XXX

    Bankinstitut: Nassauische Sparkasse

    Gemeinde Grävenwiesbach

    Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach

    IBAN: DE91 5125 0000 0072 0000 48

    BIC: HELADEF1TSK

    Bankinstitut:

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abenteuerspielplatz, Erlebnisspielräume, Kinderspielplatz, Verunreinigung, Mehrgenerationenplatz, Vandalismus, Spielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English