Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Bau-, Liegenschafts- und Friedhofsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsweg 2a

    61279 Grävenwiesbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
    • Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
    • Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag: keine Sprechzeiten
    • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06086 9611-0

    Telefax: 06086 9611-51

    E-Mail: bauamt@graevenwiesbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Grävenwiesbach

    Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach

    IBAN: DE11 5006 9345 0000 0516 75

    BIC: GENODE51GWB

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Grävenwiesbach eG

    Gemeinde Grävenwiesbach

    Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach

    IBAN: DE69 5019 0000 0002 1260 01

    BIC: FFVBDEFFXXX

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG

    Gemeinde Grävenwiesbach

    Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach

    IBAN: DE50 5105 0015 0304 0005 70

    BIC: NASSDE55XXX

    Bankinstitut: Nassauische Sparkasse

    Gemeinde Grävenwiesbach

    Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach

    IBAN: DE91 5125 0000 0072 0000 48

    BIC: HELADEF1TSK

    Bankinstitut:

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand  für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht: Die rechlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Stichwörter

    Baumfällgenehmigung, Kommune, Baumschutzsatzung, Genehmigung, Baumschutz, Baum, Baumschnitt, Baumrückschnitt, Ausnahmeregelung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de