Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Hinweise für Glashütten: Reisepass: Verlustanzeige

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Glashütten im Taunus - Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßborner Weg 2

    61479 Glashütten

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 13:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Termin nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Online-Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon: 06174 292-26

    Telefon: 06174 292-27

    Telefon: 06174 292-28

    Telefax: 06174 292-43

    E-Mail: info@gemeinde-glashuetten.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Eingang zum Bürgerservice befindet sich vor dem Rathaus rechts.

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de