Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Ingenieurkammer Hessen - Mitgliedschaft beantragen

    Beschreibung

    Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es 2 Formen der Mitgliedschaft:

    Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner).

    Angestellte Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.

    Die Kammer führt Listen über

    • Beratende Ingenieure,
    • Stadtplaner - IngKH,
    • freiwillige Mitglieder,
    • Nachweisberechtigte, Bauvorlageberechtigte und Prüfsachverständige,
    • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Bestellung durch IngKH),
    • Fachplaner.

    Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer alle

    • in die Liste der Beratenden Ingenieure oder
    • in die Liste der Stadtplaner - IngKH

    eingetragenen Personen an.

    Zuständigkeit

    An die Ingenieurkammer Hessen:

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Abraham-Lincoln-Straße 44

    65189 Wiesbaden

    (Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 bis 15:00 Uhr
    Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

    Kontakt

    Telefon: +49 611 97457-0

    Telefax: +49 611 97457-29

    E-Mail: info@ingkh.de

    Kontaktperson

    • Frau Laura Roos (Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur"/"Ingeneurin")

    Internet

    Formulare

    Mitgliedschaft Ingenieurkammer Hessen Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure / Freiwillige Mitgliedschaft
    Kammermitgliedschaft

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitten wir, den Haupteingang Gustav-Stresemann-Ring, zu benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular/Personalbogen
    • Beglaubigte Abschriften der Ingenieur-Examens-Urkunden oder Bachelor- und Masterurkunde sowie das Diploma Supplement bzw. die amtlichen Bestätigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Hessischen Ingenieurgesetz vom 15.07.1970 (GVBI. I S. 407)
    • Nachweise (Zeugnisse, Referenzliste etc.) über die praktische, mindestens 3 Jährige Ingenieurtätigkeit
    • Ggf. Mitgliedsurkunde des Beratenden Ingenieurs einer anderen Ingenieurkammer
    • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
    • Erklärung der beruflichen Unabhängigkeit
    • Zuordnung zu Fachgruppen und/oder Arbeitskreisen
    • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
    • Einzugsermächtigung für einmalige Prüf - und Eintragungsgebühr sowie die jährliche Beitragsrechnung

    Voraussetzungen

    Beratende Ingenieure

    1. Berechtigung ,die Berufszeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen
    2. Nachgewiesene Berufspraxis von mindestens 3 Jahren als Ingenieur

    Stadtplaner - IngKH

    1. Studium in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geographie, Vermessungswesen oder der Landespflege mit Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium in der Stadtplanung
      sowie
    2. Nachgewiesene Berufspraxis über eine Zeit von 2 Jahren (hauptberuflich in Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigung, die einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung entspricht)
      oder
      5 Jährige Berufspraxis bei fehlendem Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium

    Hinweis:
    Die Berufspraxis umfasst eine unter fachkundiger Aufsicht  einer berufsangehörigen Person ausgeübte Tätigkeit in den  wesentlichen Berufsaufgaben der Stadtplanung, beispielsweise:

    • Umwelt-, Raum-, Flächenplanung
    • Regionalentwicklung
    • Infrastrukturplanung (Verkehr und Siedlungswasserwirtschaft)

    Freiwillige Mitglieder

    Auf ihren Antrag hin sind als freiwillige Mitglieder diejenigen aufzunehmen und in eine entsprechenden Liste einzutragen, die

    • die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen dürfen,
    • eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens 2 Jahren ausgeübt und
    • Wohnung, Niederlassung und Anstellung im Land haben.

    Ingenieure ohne die geforderte praktische Berufstätigkeit und Studierende eines Ingenieurstudiums können als nichtstimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Beratender Ingenieur  und Stadtplaner - IngKH werden auf Ihren schriftlichen Antrag von einem Eintragungsausschuss geprüft.

    Nach Aufnahme in die Kammer erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung in die entsprechende Liste. Die Urkunde ist bei Löschung der Eintragung zurückzugeben.

    Kosten

    • Die Kosten für das Prüf-und Eintragungsverfahren betragen 150,00 Euro.
    • Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
      Grundlage ist die Beitragsordnung der Ingenieurkammer Hessen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und Ingenieurkammer Hessen am 12.12.2014

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Ingenieure aller Fachrichtungen, Berufsordnung, Mitgliedschaft, Fachingenieur, Bauingenieur, Standesrecht, Ingenieure des Bauwesens

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English