Wahlhelfer VerpflichtungOnline erledigen

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienst

    Wahlhelferinnen/Wahlhelfer - Anmeldung zum Wahldienst

    ID: L100001_383528738

    Beschreibung

    Die Stadt Friedrichsdorf ist für die anstehende Wahl wieder auf die ehrenamtliche Hilfe für ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Es werden für 16 Wahllokale und sieben Briefwahlvorstände noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und das Wahlrecht besitzen. Wenn Sie das Ehrenamt übernehmen möchten, dann melden Sie sich direkt online.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedrichsdorf - Verkehrs- und Ordnungsamt - Sachgebiet Wahlamt & Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenstraße 55

    61381 Friedrichsdorf

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
    Anzahl der Stellplätze: 32
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
      • S-Bahn: Linie S5
    • Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1340

    61364 Friedrichsdorf

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

    Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

    Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr

    Freitag 08:00- 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"

    Kontakt

    Telefon: 06172 731-1327

    Telefon: 06172 731-1348

    Telefon: 06172 731-1215

    Telefax: 06172 731-51327

    Telefax: 06172 731-51348

    Telefax: 06172 731-1215

    E-Mail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) -  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlleiter, Wahllokal, Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Ehrenamt, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Stimmzettel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English