Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Friedrichsdorf - Verkehrs- und Ordnungsamt - Sachgebiet Verkehrs- und Ordnungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 32
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
Linien:- Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
- S-Bahn: Linie S5
- Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
Linien:- Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1340
61364 Friedrichsdorf
Öffnungszeiten
Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr
Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr
Freitag 08:00- 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"
Kontakt
Telefon: 06172 731-1280
Telefon: 06172 731-1217
Telefon: 06172 731-1348
Telefon: 06172 731-1327
Telefon: 06172 731-1298
Telefax: 06172 731-51217
Telefax: 06172 731-51280
Telefax: 06172 731-51348
Telefax: 06172 731-51327
Telefax: 06172 731-51298
E-Mail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu:
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Fristen
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Osterfeuer, Höhenfeuer, Brauchtumsfeuer, Lagerfeuer