Meldung von Rodung und Pflanzung in der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei Entgegennahme

    Anzeige der Rodung einer Weinbaufläche/Rebfläche

    Haben Sie eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen gerodet oder beabsichtigen Sie, eine Rodung durchzuführen, sind Sie verpflichtet, diese anzuzeigen.

    Beschreibung

    Sie sind verpflichtet, die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen zur Fortschreibung der Weinbaukartei anzuzeigen. Dazu tragen Sie die Flächenangaben sowie das Weinjahr der Rodung in das Formular ein und senden dieses an die zuständige Behörde.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Dezernat Weinbau

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallufer Str. 19

    65343 Eltville am Rhein

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6123 9058-26

    Telefax: +49 6123 9058-51

    E-Mail: Weinbaudezernat@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie oder Ihr Betrieb haben eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen gerodet.
    • Sie oder Ihr Betrieb beabsichtigen eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen zu roden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie zeigen die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Behörde an.

    Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.

    Sie erhalten eine Rodungsbescheinigung.

    Sie erhalten am Ende des Weinwirtschaftsjahres einen Weinbaukarteibescheid mit den aktualisierten Daten.

    Fristen

    Abgabetermin für diese Meldung ist der 31. Mai des Meldejahres.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anzeige für ausgehauene Weinbauflächen/Rebflächen, Rodungsanzeige, Meldung gerodete/zu rodende Weinbaufläche/Rebfläche, Anzeige Rodung bei Weinbaukartei

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de