Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn die Wahl beendet ist, stellen die Wahl- und Briefwahlvorstände für ihre jeweiligen Wahl- und Briefwahlbezirke fest, wie viele Stimmen der jeweilige Listenwahlvorschlag erhalten hat. Anschließend stellen die Kreiswahl- oder Stadtwahlausschüsse fest, wie viele Stimmen innerhalb des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt die jeweiligen Listenwahlvorschläge erhalten haben. Diese Wahlausschüsse können außerdem Feststellungen der Wahlvorstände berichtigen und über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend beschließen. Als nächste Instanz stellt der Landeswahlausschuss die Stimmen für die Wahlvorschläge landesbezogen fest. Er darf Ergebnisse der Wahlvorstände sowie Kreis- und Stadtwahlausschüsse rechnerisch berichtigen. Abschließend stellt der Bundeswahlausschuss auf Bundesebene die abgegebenen Stimmen fest. Außerdem ermittelt er die Anzahl der Sitze für die Listenwahlvorschläge und stellt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest. Der Bundeswahlausschuss darf die Ergebnisse der Landeswahlausschüsse rechnerisch berichtigen.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedrichsdorf - Verkehrs- und Ordnungsamt - Sachgebiet Wahlamt & Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenstraße 55

    61381 Friedrichsdorf

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
    Anzahl der Stellplätze: 32
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
      • S-Bahn: Linie S5
    • Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1340

    61364 Friedrichsdorf

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

    Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

    Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr

    Freitag 08:00- 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"

    Kontakt

    Telefon: 06172 731-1327

    Telefon: 06172 731-1348

    Telefon: 06172 731-1215

    Telefax: 06172 731-51327

    Telefax: 06172 731-51348

    Telefax: 06172 731-1215

    E-Mail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Anlage 25 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 26 zur Europawahlordnung: Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 27 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 28 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 29 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 30 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Wahl zum Europäischen Parlament

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Kreis, Land).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch im Rahmen der Wahlprüfung beim Deutschen Bundestag.

    Verfahrensablauf

    Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:

    • Die Wahl- und Briefwahlvorstände stellen jeweils das Ergebnis im Wahl- und Briefwahlbezirk fest, fertigen eine Niederschrift und übergeben diese der Gemeindebehörde.
    • Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse aller Wahl- und Briefwahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.
    • Die Kreis- und Stadtwahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich (Landkreis oder kreisfreie Stadt) fest und übermitteln es an den Landeswahlleiter.
    • Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an den Bundeswahlleiter.
    • Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind.

    Fristen

    entfällt

    Bearbeitungsdauer

    circa 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlvorstand, Europawahl, Wahlergebnis, Wahlhandlung, Wahl, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English