Güterrechtsregister Eintragung

    Güterrechtsregister Eintragung

    Wenn Sie einen Ehevertrag geschlossen haben, können Sie den gewählten Güterstand im Güterrechtsregister eintragen lassen.

    Beschreibung

    Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern. Hierzu lassen Sie sich bitte von einer Notarin bzw. einem Notar beraten. Die Notarin bzw. der Notar muss Ihren Ehevertrag im gleichzeitigem Beisein beider Ehegatten beurkunden. Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen. Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen. Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen. Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.

    zuständige Stelle

    • örtlich zuständiges Amtsgericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar.

    Ansprechpartner

    Finanzamtssuche

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Ehevertrag
    • notariell beglaubigter Antrag beider Ehegatten
    • Heiratsurkunde

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Ehevertrag bei einer Notarin bzw. einemNotar geschlossen, weil Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern möchten. Eine Eintragung ihres gewählten Güterstandes kann erfolgen, wenn Sie

    • die Eintragung in notariell beglaubigter Form beim Güterrechtsregister beantragen und
    • den notariell beurkundeten Ehevertrag vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten, wenden Sie sich bitte an eine Notarin bzw. einen Notar.

    • Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern.
    • Die Notarin bzw. der Notar muss Ihren Ehevertrag beurkunden.
    • Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen.
    • Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen.
    • Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen
    • Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang der Anmeldung im zuständigen Amtsgericht ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 Wochen zu rechnen.

    Kosten

    • Notarkosten: Die Kosten für die Beurkundung des Ehevertrages und der Anmeldung durch eine Notarin bzw. einen Notar bestimmen sich jeweils nach dem gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten  
    • Gerichtsgebühren: Gebühr für die Eintragung im Güterrechtsregister: Gebühr von 100 € (Nr. 13200 KV GNotKG)
    • Kosten für die Veröffentlichung der Eintragung in der Zeitung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 22.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Aufhebung, Änderung, gesetzlicher Güterstand, Gütergemeinschaft, Ehevertrag, Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English