Löschung einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis Anordnung

    Schuldnerverzeichnis

    Beschreibung

    Im Schuldnerverzeichnis werden das Datum der Eintragungsanordnung und der Grund der Eintragung, also etwa die Nichterteilung der Vermögensauskunft, angegeben.

    Die elektronischen Verzeichnisse werden bei den zentralen Vollstreckungsgerichten der Länder geführt. Enthalten sind Eintragungen über diejenigen Schuldner,

    • die ihrer Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen sind,
    • bei denen eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses voraussichtlich erfolglos bleibt,
    • die nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweisen,
    • bei denen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

    Die Verzeichnisse werden bundesweit im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder zusammengeführt.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hünfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 24

    36088 Hünfeld

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Amtsgerichts Hünfeld.

    Stichwörter

    AG-HUE

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Einträge in das Schuldnerverzeichnis werden von Amts wegen nach 3 Jahren gelöscht. Die Löschung kann auch vorzeitig erfolgen, wenn der Eintragungsgrund nicht mehr besteht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kammern, Berufsverbände und Betreiber bundesweiter Schuldnerverzeichnisse können auf Antrag, fortlaufend Abdrucke aus den Schuldnerregistern beziehen (Schuldnerlisten).

    Auch andere Antragsteller können den laufenden Bezug von Abdrucken beantragen, wenn ihrem berechtigten Interesse durch Einzeleinsicht in die Länderschuldnerverzeichnisse oder durch den Bezug von Listen über die Kammern nicht hinreichend Rechnung getragen werden kann.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11.09.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Offenbarungsverfahren, Offenbarungsversicherung, Zahlungsfähigkeit, Vollstreckungsaufträge, Vollstreckungstitel, Schufa, Zahlungsunfähigkeit, eidesstattlichen Versicherung, Insolvenz, Amtsgericht, Zwangsvollstreckung, Kreditwürdigkeit, Offenbarung, Gläubiger, Kredit- und Ratenzahlungsverträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English