Genossenschaftsregister Eintragung

    Genossenschaft anmelden

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit unbegrenzter und frei wechselnder Mitgliederzahl. Ihr Zweck ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.

    Die Genossenschaft beschränkt sich aber nicht nur auf rein wirtschaftliche Aktivitäten. Durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb kann die Genossenschaft ebenso die sozialen oder die kulturellen Belange ihrer Mitglieder fördern.

    Eine Genossenschaft muss in das Genossenschaftsregister eingetragen werden. Die Anmeldung muss durch alle Mitglieder des Vorstandes erfolgen. Die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.

    Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Eintragungsmitteilung.

    Hinweis: Die in das Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaft ist eine rechtsfähige juristische Person und aufgrund der gewählten Gesellschaftsform automatisch Kaufmann.

    Zuständigkeit

    Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Registergericht des Landes Hessen. Zuständig ist das Registergericht, in dessen Bezirk die Genossenschaft ihren Sitz hat.

    Ansprechpartner

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldung
    • Satzung, unterzeichnet durch die Genossen
    • Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
    • Bescheinigung eines Prüfungsverbandes zur Zulassung des Beitritts der Genossenschaft sowie gutachtliche Stellungnahme dieses Verbandes zur möglichen Gefährdung der Belange der Mitglieder oder Gläubiger

    Hinweis:

    Die Anmeldung ist elektronisch in notariell beglaubigter Form einzureichen.

    Bitte geben Sie in der Anmeldung zusätzlich an, welche Vertretungsbefugnis die Vorstandsmitglieder haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz, am 29.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Genossenschaftsregister, Genossenschaft, Register, Gesellschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de