Frequenzzuteilung Erteilung für Richtfunk (Punkt-zu-Punkt)

    Frequenzzuteilung für den Punkt-zu-Punkt-Richtfunk beantragen

    Sie möchten bestimmte Frequenzen für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk nutzen? Diese müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

    Beschreibung

    Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien nimmt der Bedarf an Richtfunkverbindungen zu. Der Richtfunk ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Übertragung.

    Frequenzen für Richtfunkanwendungen werden zum größten Teil einzeln zugeteilt. Das soll für eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der dem Richtfunk zugewiesenen Frequenzen sorgen.

    Für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk (PP-Richtfunk) stehen Frequenzen in den folgenden Bereichen zur Verfügung: 4 GHz, 6 GHz, 7 GHz, 13 GHz, 15 GHz, 18 GHz, 23 GHz, 28 GHz, 32 GHz, 38 GHz 42 GHz, 52 GHz und 71-76/81-86 GHz.

    Sie müssen die Zuteilung von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:

    • Die für den Einsatz vorgesehenen Richtfunkgeräte müssen den grundlegenden gesetzlichen Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Dies kann dadurch geschehen, dass die Konformität mit den entsprechenden europäischen Normen erklärt wird. Bei allen Neuzuteilungen von Frequenzen geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass digitale Systemtechnik verwendet wird.
    • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung bestimmter Sendefrequenzen, Polarisationen und Bandlagen. Sie können jedoch Wunschparameter beantragen. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens prüft die Bundesnetzagentur, ob diese oder andere Frequenzen verfügbar und koordinierbar sind. Dabei geht es um die Verträglichkeit mit anderen, bereits in Betrieb befindlichen Richtfunkstrecken im In und Ausland.
    • Mit der Frequenzzuteilung werden die Nutzungsparameter festgelegt, die Sie zum Schutz anderer Frequenznutzungen einhalten müssen. Gegebenenfalls erhalten Sie die Zuteilungen unter dem Vorbehalt von Koordinierungen mit den Nachbarländern. Sie tragen in diesem Fall als Antragsteller das Risiko.
    • Die Richtfunkfrequenzzuteilungen werden in der Regel auf 10 Jahre befristet.
    • Im Zusammenhang mit der Richtfunkfrequenzzuteilung übernimmt die Bundesnetzagentur keine Aufgaben der technischen Planung, der Funkfeldprüfung oder der Projektierung von Richtfunkanlagen. Diese Aufgabenbereiche müssen Sie selbst oder durch Sie beauftragte Firmen durchführen.

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 226

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrbelliner Platz 3

    10707 Berlin

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 14-8872

    Telefon Festnetz: +49 228 14-0

    E-Mail: 226.postfach@bnetza.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformblatt Richtfunk ohne passive Umlenkung oder
    • Antragsformblatt Richtfunk mit passiver Umlenkung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Frequenzen werden zugeteilt, wenn

    • sie für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan ausgewiesen sind,
    • sie verfügbar sind,
    • die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist und
    • eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag per E-Mail stellen.

    • Rufen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
    • Laden sie im Bereich Telekommunikation>Funk und Frequenzen>Firmennetze>Richtfunk das für Ihren Zweck passende Antrags-Formular herunter.
    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Schicken Sie das ausgefüllte PDF-Formular an das Referat 226 der Bundesnetzagentur.
    • Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen (Die Bundesnetzagentur entscheidet über vollständige Anträge innerhalb von höchstens 6 Wochen.)

    Kosten

    Die Kosten betragen zwischen 100,00 EUR und 1500,00 EUR.

    Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 09.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    BNetzA, Frequenz, Bundesnetzagentur, Frequenzzuteilung, PP, passive Umlenkung, Richtfunk, Punkt-zu-Punkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English