Persönliche Kennnummer für Zwecke des Strahlenschutzregisters VergabeOnline erledigen

    Persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) beantragen

    Für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) notwendig. Diese müssen Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragen.

    Beschreibung

    Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

    Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere

    • beruflich exponierte Personen
    • Inhaberinnen und Inhaber von Strahlenpässen

    Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:

    • Sozialversicherungsnummer
    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Geburtsname
    • akademischer Grad (optional)
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Online-Dienst

    Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) online beantragen

    ID: B100019_112168228

    Beschreibung

    Sie können als berechtigte antragstellende Person für beliebig viele Beschäftigte aus Ihrem Verantwortungsbereich SSR-Nummern beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 49

    38201 Salzgitter

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Straße 5

    38226 Salzgitter

    Kontakt

    Fax: +49 30 18333-1885

    Telefon Festnetz: +49 30 18333-0

    E-Mail: ePost@bfs.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    Nur berechtigte Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Betriebs dürfen SSR-Nummern beantragen. Berechtigt sind:

    • Strahlenschutzverantwortliche
    • Verpflichtete nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG
    • Verantwortliche nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG oder
    • Personen, die von den oben genannten Personen beauftragt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

    Verfahrensablauf

    Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:

    • Registrieren Sie sich beim SSR-Portal des Bundesamtes für Strahlenschutz.
    • Nach der Registrierung werden Ihnen Ihre Zugangsdaten für das BfS-Portal an Ihre persönliche E-Mail-Adresse geschickt.
    • Rufen Sie das SSRPortal auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
    • Wählen Sie den Bereich "Dateneingabe" an und tragen Sie dort die Informationen der Personen ein, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen wollen. Das ist möglich, indem
      • Sie die Daten eintippen oder
      • die Daten per CSV- oder TXT-Datei einfügen.
    • Klicken Sie auf "Generieren".
    • Sie finden die neu erzeugte(n) SSR-Nummer(n) sowie die zugehörigen Daten nun im Bereich "Datenausgabe".
    • Markieren Sie alle Datensätze, die Sie herunterladen möchten, mit einem Häkchen. Klicken Sie anschließend auf "ZipDatei herunterladen".
    • In der Zip-Datei finden Sie
      • eine Liste der ausgewählten SSR-Nummern als CSV-Datei.
      • für jeden Beschäftigen ein Zertifikat. Sie müssen die Zertifikate den Beschäftigten unverzüglich aushändigen (ausgedruckt oder als PDF-Datei). Die Beschäftigten müssen ihre Zertifikate aufbewahren.

    Fristen

    Die Ausgabedateien zu den SSR-Nummern stehen im SSR-Portal 90 Tage nach Beantragung zum Herunterladen zur Verfügung.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingabe der benötigten Daten stehen die SSR-Nummern zusammen mit einem SSR-Nummer-Zertifikat sofort zum Herunterladen zur Verfügung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 14.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Strahlenschutzregister, SSR-Portal, SSR, Strahlenschutz, Berufliche Exposition, SSR-Nummer, Strahlenschutzregisternummer, Persönliche Kennnummer, Strahlenexposition

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English