Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen ErteilungOnline erledigen

    Schaustellung von Personen, Erlaubnis

    Beschreibung

    Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Schaustellung von Personen, Erlaubnis (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 16-18

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    (Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Technisches Rathaus)

    Öffnungszeiten

    PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. Zugang zu Einrichtungen der Stadt nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte halten Sie Abstand.

    Kontakt

    Telefon: 06172 1003222

    Telefax: 06172 1003261

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@bad-homburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 33 a GewO

    Kosten

    Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe

    Gebühr 250.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schaustellung von Personen, Schausteller, Ausstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English