Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Abfall: Altpapier (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Betriebshof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kundenservice Betriebshof Montag - Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr u. 13.30 - 15.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.00 Uhr Friedhofsverwaltung am Waldfriedhof Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Nachmittags nur nach Vereinbarung! Recyclinghof, Georg-Schaeffler-Straße Montag, Dienstag, Donnerstag 07.15 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 10.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 07.15 Uhr - 12.00 Uhr Samstag 07.15 Uhr - 13.00 Uhr Recyclinghof Ober-Eschbach, Am Sauereck Montag und Mittwoch 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 12.00 Uhr - 18.00 Uhr Samstag 08.15 Uhr - 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06172 67750
Telefax: 06172 677545
E-Mail: betriebshof@bbh.bad-homburg.de
Kontaktperson
Herr Dieter Baier (Abteilungsleitung (Friedhöfe))
Herr Ralf Bleser (Direktor)
Herr Volker Förstl (Sachbearbeiter (Friedhofsverwaltung))
Herr Wolfgang Kutz (Abteilungsleitung (Hoch- und Tiefbau))
Frau Daniela Münzing ((Abfallberatung))
Herr Uwe Preuß (Abteilungsleitung (Handwerker))
Frau Yvonne Richter (Sachbearbeiterin (Friedhofsverwaltung))
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
blaue Tonne, Altpapier, Wertstoffhof, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Entsorgung