Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Beschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 16-18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
(Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Technisches Rathaus)
Öffnungszeiten
PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. Zugang zu Einrichtungen der Stadt nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte halten Sie Abstand.
Kontakt
Telefon: 06172 1003222
Telefax: 06172 1003261
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@bad-homburg.de
Kontaktperson
Herr Norbert Eiwen (Sachbearbeiter)
Herr Stephan Trumpp (Sachbearbeiter)
Internet
Weitere Informationen
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Kosten
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe
Gebühr 460.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisegewerbe, Wandergewerbe, Handlungsreisender, Gewerbeanzeigen, Gewerbeangelegenheit, Reisegewerbegenehmigung, Reisegewerbekarte erweitern, Reisegewerbekarte, Gewerbekarte, Reisegewerbekarte verlängern, Anmeldungen, Reisegewerbeerlaubnis