Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Baumfällgenehmigung (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)
Online-Dienst
Baumfällgenehmigung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Identifizierung
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Natur- und Landschaftsschutz
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 16-18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
(Stadtverwaltung - Technisches Rathaus)
Öffnungszeiten
PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. Zugang zu Einrichtungen der Stadt nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte halten Sie Abstand.
Kontakt
Telefon: 06172 1006340
Telefax: 06172 1006360
E-Mail: naturschutz@bad-homburg.de
Kontaktperson
Herr Matthias Burkart (Sachbearbeiter)
Frau Irmelin Ihle (Sachbearbeiterin)
Herr Tobias Odenweller (Sachbearbeiter)
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Bäume, Schnitt, Baum, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Naturschutz