Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

    Zuständigkeit

    An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 1

    61348 Bad Homburg v. d. Höhe

    (Standesamt Bad Homburg v. d. Höhe)

    Öffnungszeiten

    TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG

    Das Standesamt ist telefonisch zu erreichen Montag bis Freitag von 8:00-12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14:00-16:00 Uhr unter der Rufnummer 06172 100-3333. Wenn Sie uns per Mail mitteilen, wie Sie zu erreichen sind, rufen wir Sie gerne zurück. Rufnummer und Mail siehe Box "Kontaktdaten".

    Zugang nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte halten Sie Abstand.

    Kontakt

    Telefon: 06172 1003333

    Telefax: 06172 1003184

    E-Mail: standesamt@bad-homburg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Aufzug und Rollstuhlgerechte Zugänge sind vorhanden.
    Stadtbus Linie 1, 11, 2, 12, 3, 4, 6, 7

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
    • Leichenschauschein
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
    • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
      Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
    • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
     

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Leichenüberführung, Feuerbestattungsgesetz, Bestattung, tot, Sterbefall, Totenschein, Beerdigung, Leichenwagen, Bestattungsinstitut, Leichnam, Tod, Leichenpass, Leichenausgrabung, Feuerbestattung, Leichenaufbewahrung, Überführung, Leichenverordnung, Beerdigungsinstitut, Seebestattung, Leichenwesen, Leichenhalle, Leiche, Bestatter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de