Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz
Beschreibung
Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Wie viel Beeinträchtigung Sie hinnehmen müssen, richtet sich in der Regel danach, ob eine erhebliche Belästigung, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren vorliegen oder nicht (z. B. bei Fabriklärm in der Nachbarschaft von Industriestandorten oder Schadstoffemissionen aus Industriebetrieben).
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Immissionswerte der TA-Lärm oder der TA-Luft nicht überschritten werden und an den Anlagen die Emissionswerte zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Dabei werden an genehmigungsbedürftige Anlagen höhere Anforderungen gestellt als an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
Hinweise für Hochtaunuskreis: Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz
- Immissionsschutz:Alle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
Zuständigkeit
Anlagen, deren Errichtung und Betrieb unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen, werden durch die zuständige Behörde (Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien oder Landkreise bzw. Kreisfreie Städte) überwacht.
Ansprechpartner
Hochtaunuskreis - Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus A und B
Anzahl der Stellplätze: 106
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06172 999-0
Telefax: 06172 999-6399
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Weitere Informationen
Bezüglich Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Die Ansprechpartner der Bauaufsicht des Hochtaunuskreises finden Sie hier.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung)
Stichwörter
Bauakten, Bauamt, Bauaufsicht, Bauaufsichtsamt, Bauen, Baulasten, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Immission, Kulturdenkmal
Rechtsgrundlage(n)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich Verordnungen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft):(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau, und Reaktorsicherheit)
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm):(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
Hinweise (Besonderheiten)
Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise / Erläuterungen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verfahrensgrundlagen
Detaillierte Informationen zur Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungs- und Anzeigeverfahren in Hessen erhalten Sie im Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG
- Luft · Lärm · Verkehr:(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
- Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG:(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Lärmschutz, Umwelt, Luftqualität, Lärmschutz, BImSchG, Luftverschmutzung, Luftreinhaltung, Immissionen, Ozon, Emissionen, HMUKLV, Immissionsschutz