Saisonkennzeichen beantragen
Wenn Sie Fahrzeuge (Cabrios, Motorräder etc.) nur zu bestimmten Zeiten im Jahr fahren, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen.
Beschreibung
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.
Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten.
Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.
Hinweise für Hochtaunuskreis: Saisonkennzeichen
- KFZ-Zulassungsbehörde - SaisonkennzeichenAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Ansprechpartner
Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Bad Homburg v. d. Höhe
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus B
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Parkhaus A
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 07:30 – 14:30 Uhr
Donnerstag 07:30 –16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06172 999-0
Telefax: 06172 999-9800
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard
Weitere Informationen
Stichwörter
Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Außenstelle Usingen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Mittwoch 7.30 – 14.30 Uhr
Donnerstag 7.30 –16.00 Uhr
Freitag 7.30 – 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06081 2031
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard
Weitere Informationen
Stichwörter
Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- ggf. SEPA Mandat
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (durch Vorlage HU-Berichts im Original oder durch die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I)
- bei Juristische Personen: aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbescheins
- bei Vertretung des Halters: Vollmacht
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle (in der Regel die des Wohnortes) stellen und die erforderlichen Unterlagen beibringen.
Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen kommen folgende Varianten in Betracht:
- erstmalige Zulassung,
- Wiederzulassung nach Außerbetriebssetzung,
- Zulassung auf einen neuen Fahrzeughalter (Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirks, Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirks).
Die geltenden Vorschriften für die jeweiligen Zulassungsvorgänge sind zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter müssen einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle (in der Regel die des Wohnortes) stellen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, ggf. schon vorher erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Je nach Auslastung der jeweiligen Zulassungsbehörde. Bei Vorsprache ggf. sofort.
Kosten
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Grundgebühr beträgt 27,90€.
Bemerkungen
Den Verkauf eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen müssen Sie, wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, unverzüglich der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge anzeigen.
Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Stichwörter
Beitragspflicht, Zulassungsstelle, Saisonkennzeichen, Cabrio, Zulassungsbehörde, Saison, Betriebszeitraum, Wohnmobil, Motorrad, Fahrzeuge des Winterdienstes, Sommerkennzeichen, Versicherungsschutz, Zeitraum festlegen